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Anmeldung bei den deutschen Behörden

Die deutschen Behörden stellen mittlerweile sehr unbürokratisch Hilfe zur Verfügung. Dazu ist aber eine Anmeldung beim Bürgerbüro bzw. Registrierung beim Arbeitsamt etc. notwendig. Dazu gibt es auch die Möglichkeit der kostenlosen Versicherung von Flüchtlingen bei der Ankunft in den europäischen Ländern. Deswegen ist es sehr zu empfehlen, jedem Flüchtling so schnell wie möglich zu helfen, die Sozialleistungen in Anspruch zu nehmen. 

 

Hier eine kurze Dokumentation der wesentlichen Schritte:

 

 

Ausländerbehörde (ABH)

Neuankömmlinge sofort bei örtlicher Ausländerbehörde  registrieren; vorzugsweise mit Email-Adresse für einen schnelleren Ablauf mit aktueller Wohnadresse, Kopie vom Pass, Einreisestempel und sonst. Ausweisdokumente. Angaben aller Daten + Einreisedatum + Haustier + Erkrankungen/Behinderungen + unmittelbares Arbeitsangebot.

 

 

AsylbLG

 

Personen werden über E-Mail innerhalb weniger Tage kontaktiert. Inhalt: ein komprimierter Leistungsantrag + übersetzter Antrag. Vermögensschonbetrag von 200,-€/Person

 

 

Miete

 

Mietbescheinigung vom Vermieter auszufüllen, danach an Kreissozialamt zur Genehmigung. Es gilt die Mietobergrenze (MOG-Tabelle). Nach Bestätigung  der Mietkostenübernahme  kann ein Mietvertrag abgeschlossen werden. 

Möglich: Antrag auf Wohnungserstausstattung (nur wenn Wohnung nicht möbliert ist und keine Sachspende möglich). 

 

 

Krankenversicherung

 

Ausstellung von Krankenscheinen (blau: Hausarzt, rosa: Zahnarzt) nach Eingang des Leistungsantrags. Erst nach 18 Monaten ist die Anmeldung bei einer Krankenkasse möglich. Diese Situation ändert sich natürlich, wenn die Person arbeitet!

 

 

Leistungsauszahlung 

 

Auszahlung der Leistungen erfolgt über die Kreiskasse oder über die Rathäuser, sofern sie eine Barkasse haben.

 

 

ABH

Aufenthaltstitel nach §24

Betroffene bekommen Termin mitgeteilt und werden vor Ort in der ABH registriert und stellen Antrag. Erhalten Fiktionsbescheinigung und später eAT nach §24

 

Asylantrag darf gestellt werden, ist aber nicht sinnvoll, da massive Einschränkungen. Muss dann in der LEA geschehen.

 

 

Sprachkurse

Option 1: Antrag aus Integrationskurs beim BAMF stellen. Dazu Kopie Aufenthaltstitel / Fiktionsbescheinigung und Leistungsbescheid vom Sozialamt. 

Option 2: Selbstzahler (Berufstätige)

Option 3: Ehrenamtskurse

 

 

Arbeit/Praktika

Stellenbeschreibung bzw. Praktikumsvertrag vom Arbeitgeber ausfüllen lassen, dann an die ABH. *ACHTUNG: es kann definitiv sein, dass dieses Verfahren bald wegfällt, wenn die Ausländerbehörde entscheidet, dass die Ukrainer ohne konkrete Genehmigung nach §24 AufentG Arbeit nachgehen dürfen.

 

 

Schule / Kindergarten

Schulpflicht gilt, wird aber erst ab 6 Monaten ernst. ABER am besten sofort an Schule / Kindergarten anmelden, damit sie besser planen können!  

 

„Schulgeld“ kann man über AsylblG beantragen. Auf dem Antrag „Bildung und Teilhabe“ ankreuzen! Wenn ausgehändigt, Schulbescheinigung an Sozialamt  nachreichen!

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